Gesetze / Wirtschaftsstrafgesetz 1954
WiStrG 1954§ 20 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 20 WiStrG 1954 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 20 WiStrG 1954 →
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Nach Gewicht
- BGH, 23.09.1954 – 4 StR 451/53Zitiert von 1
- BGH, 22.01.1958 – 2 StR 482/56
- BGH, 14.07.1955 – 1 StR 479/54
- BGH, 17.08.1962 – 4 StR 40/62
- BGH, 11.04.1961 – 5 StR 395/60Zitiert von 2
- BGH, 19.10.1960 – 2 StR 297/60
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.12.1956 – 2 StR 484/56
- BGH, 27.09.1956 – 3 StR 178/56Zitiert von 1
- BGH, 14.03.1956 – 1 StR 16/56Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 WiStrG 1954 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.12.2010 Ausfertigung
§ 20 aufgehoben durch Artikel 55 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I 1864)
BGBl. 2010 I S. 1864
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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